Bundesregierung hat keine Öffnungsperspektive für Hochschulen
In meiner Anfrage an die Bundesregierung habe ich nachgehakt, welche konkreten Öffnungsschritte für die Hochschulen geplant werden, nachdem diese im MPK-Beschluss vom 03. März keine Erwähnung finden. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf die Zuständigkeit der Länder und mögliche Modellprojekte, die aber länderseitig initiiert werden müssten. Das sehe ich sehr kritisch:
„Die Bildungsministerin sollte nicht über mögliche Öffnungen der Hochschulen spekulieren, sondern sich endlich für eine klare Öffnungsperspektive in den Bund-Länder-Beschlüssen einsetzen. Für botanische Gärten, Flugschulen und Opernhäuser definieren Bund und Länder detailgenaue Öffnungsschritte. Aber die Hochschulen mit ihren drei Millionen Studierenden werden nicht einmal erwähnt. Das ist entlarvend. Dass Frau Karliczek ihre Aufgabe bereits mit der theoretischen Möglichkeit von Modellversuchen erledigt sieht, ist ein schlechter Witz. So sehr wie die Bundesregierung sich an anderen Stellen in Detailregelungen der Corona-Verordnungen einmischt, kann sie nicht auf reine Länderzuständigkeiten verweisen. Frau Karliczek muss in der eigenen Regierung dafür sorgen, dass die Öffnung der Hochschulen endlich ernst genommen wird.
Inzwischen hat fast ein gesamter Jahrgang von Studierenden ihre Hochschule nie betreten. So manches Masterstudium wird bald ganz ohne persönliche Kontakte beendet sein. Unter der sozialen Isolation leidet der akademische Diskurs und die psychische Gesundheit einer ganzen Generation. Mit guten Hygienekonzepten muss eine schrittweise Rückkehr zur Präsenzlehre möglich sein. Warum sollten nicht nach einem Schnelltest kleine Blockseminare in großen Hörsälen möglich sein? Um nach der Pandemie nicht in die Lehre von 2019 zurückzufallen, sollten wir jetzt schon das Beste aus digitaler und analoger Lehre miteinander verbinden.“
Schriftliche Anfrage an die Bundesregierung
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