Bundesregierung verschleppt Überarbeitung der PDV 300
Jens Brandenburg hat die Bundesregierung in einer schriftlichen Einzelfrage zum Stand der Überarbeitung der Polizeidienstverordnung 300 befragt. Die PDV 300 sorgt aktuell dafür, dass beim Verlust oder Schwund beider Hoden ein Ausschluss von der Polizeidiensttauglichkeit erfolgt.
Diese Regelung hat zur Folge, dass trans- und intergeschlechtliche beim Zugang zum Polizeidienst diskriminiert werden. Das ergab eine Kleine Anfrage von Jens Brandenburg im Dezember 2018. Im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung noch zugesichert, die Überarbeitung der PDV 300 bis Mitte 2020 vorzunehmen. Wie die Anfrage aus diesem Jahr offenbart, ist die Überarbeitung bisher nicht erfolgt.
Dazu erklärt der Sprecher für LSBTI der FDP-Bundestagsfraktion:
„Die versprochene Überarbeitung der PDV 300 verzögert sich weiter. Für Mitte 2020 war das Inkrafttreten angekündigt. Jetzt nennt die Bundesregierung nicht einmal mehr ein Zieldatum. Die angekündigte Streichung der diskriminierenden Kriterien muss jetzt schnell umgesetzt werden. Gute Polizeiarbeit hängt weder von Geschlechtsteilen, noch von einem geschlechtsspezifischen Hormonsystem ab. Trans- und intergeschlechtliche Menschen sollen endlich einen diskriminierungsfreien Zugang zum Polizeidienst bekommen. Mit einer formalen Änderung allein ist es aber nicht getan. An der Akzeptanz trans- und intergeschlechtlicher Polizeikräfte müssen Politik, Polizeibehörden und die Öffentlichkeit weiter mit aller Kraft arbeiten.“
Zum Hintergrund
Antwort Schriftliche Frage: Jens Brandenburg (300.87 KB)