Diskriminierung von LSBTI in Bundesbehörden
In der Anhörung des Verteidigungsausschusses zum „Entwurf eines Gesetzes zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten“ am 26. April 2021 bestätigte der Sachverständige Philipp-Sebastian Metzger, dass es für Polizeibeamte in den Bundesbeamten- und Landesbeamtengesetzen sowie den korrespondierenden Disziplinargesetzen Regelungen zum sogenannten Wohlverhalten der Polizeibeamten gegeben habe (https://www.bundestag.de/dokumente/textar-chiv/2021/kw17-pa-verteidigung-homosexuelle-soldaten-834572).
Dazu haben wir eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Darin verweigert die Bundesregierung eine Auskunft über den Verantwortungszeitraum früherer Bundesregierungen. Da mit dem Gesetz zur Rehabilitierung queerer Soldatinnen und Soldaten jüngst ein Gesetz beschlossen wurde, das sich auf die Diskriminierung ehemaliger Bundesregierungen bezieht, ist diese Aussage äußerst irritierend.
Jens Brandenburg, LSBTI-politischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, erklärt dazu:
„Was hat die Bundesregierung zu verbergen? Verschweigt sie ihr bekannte Diskriminierungen, um sich vor einer Entschädigung zu drücken? Wenn ihr keine Benachteiligungen bekannt sind, könnte sie das ja einfach sagen. Die absurde Hinhaltetaktik ist beschämend. Die Verantwortung für historisches Unrecht endet nicht mit dem Wechsel der Regierungsbank. Wenn homo-, bi- und transsexuelle Menschen im Dienste des Bundes systematisch benachteiligt wurden, sind eine offizielle Entschuldigung und eine Entschädigung fällig. Natürlich ist das gegenwärtig politisch noch relevant! Das beweist doch spätestens das Gesetz zur Rehabilitierung jahrzehntelang diskriminierter Soldaten, das die Bundesregierung nach öffentlichem Druck selbst auf den Weg gebracht hat.
Hat der Bund homo-, bi- und transsexuelle Bedienstete auch außerhalb der Bundeswehr benachteiligt oder nicht? Gab es Beförderungsverbote für Homosexuelle auch in anderen Einrichtungen des Bundes? War Homosexualität ein Beförderungs- oder gar Berufsrisiko in der Bundespolizei? Das muss doch aufgeklärt werden! Das laute Schweigen der Bundesregierung offenbart Verantwortungslosigkeit und vielleicht auch ein schlechtes Gewissen. Herr Seehofer sollte sich nicht länger um eine Antwort winden, sondern eine wissenschaftliche Aufarbeitung anstoßen. Historisches Unrecht wird durch Wegschauen nicht ungeschehen. Das sollte ein Innenminister wissen. Die Bundeswehr gezeigt, wie man auch schwierige Fragen der eigenen Vergangenheit transparent und selbstkritisch aufarbeiten kann. Von der Verteidigungsministerin kann Herr Seehofer offenbar noch etwas lernen.“