Plenardebatte zum Selbstbestimmungsrecht
Zur Plenardebatte über die Gesetzesentwürfe von FDP und Grünen zur Ablösung des Transsexuellengesetzes zugunsten eines Selbstbestimmungsgesetzes, erklärt Jens Brandenburg, LSBTI-politischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion:
„Das Geschlecht ist keine rein biologische Frage, sondern hängt wesentlich von der selbst empfundenen Geschlechtlichkeit ab. Diese Erkenntnis ist nicht neu. Sie ist wissenschaftlich gesichert, geltende Rechtslage im bisherigen Transsexuellengesetz und durch das Bundesverfassungsgericht eindeutig bestätigt. Daran ändern die vorliegenden Gesetzentwürfe nichts, auch wenn ein paar Verschörungstheoretiker das gerne anders behaupten.
Vor hormonellen oder chirurgischen Eingriffen findet selbstverständlich eine intensive Untersuchung und ärztliche Beratung statt. Solche Entscheidungen trifft niemand leichtfertig. Im Fokus der Gesetzentwürfe steht der Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde. Das Transsexuellengesetz verlangt transgeschlechtlichen Menschen zwei umfangreiche Gutachten und ein Gerichtsverfahren ab, um ihren Geschlechtseintrag zu korrigieren. Dabei müssen sie teils intimste Fragen zu ihrer Unterwäsche und Masturbationsverhalten beantworten. Das ist demütigend, teuer und unnötig. Die rechtlichen Folgen des Geschlechtseintrags sind seit Aussetzung der Wehrpflicht und Öffnung der Ehe für alle ohnehin überschaubar. Für die geschlechtliche Identität eines Menschen gibt es keinen besseren Experten als diesen Menschen selbst. Der unnötigen Schikane transgeschlechtlicher Menschen durch den Staat sollten wir ein Ende setzen. Sie verdienen nicht hasserfülltes Misstrauen, sondern Unterstützung und Respekt vor ihrer Selbstbestimmung.“
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung.pdf (418.01 KB)
Offener Brief zur Abstimmung Selbstbestimmungsgesetz am 19. Mai_0.pdf (118.51 KB)