Wir haben Zweifel an der verfassungsmäßigen Verhältnismäßigkeit der Ausgangssperren
Die Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion haben heute Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes eingelegt. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Jens Brandenburg aus Rhein-Neckar erklärt dazu:
„Die Grundrechtseingriffe des nächtlichen Hausarrests sind erheblich. Deshalb habe ich heute mit allen 80 Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes eingelegt. An der verfassungsmäßigen Verhältnismäßigkeit der Ausgangssperren haben wir erhebliche Zweifel. Warum dürfen zwei Ehepartner abends nicht mehr gemeinsam ins Freie, bevor sie im gleichen Bett die Nacht verbringen? Warum gilt der Hausarrest auch für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete? Warum werden so weitreichende Freiheitseinschränkungen verhängt, obwohl deren Wirksamkeit wissenschaftlich so umstritten ist? Das Grundgesetz ist keine Schön-Wetter-Verfassung. Es gilt auch in Krisenzeiten. Es wäre nicht das erste Mal, dass Gerichte die unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffe zur Pandemiekämpfung kippen.
Das Infektionsschutzgesetz setzt einseitig auf symbolträchtige Freiheitseinschränkungen und zu wenig auf tatsächliche Wirksamkeit. Mit Änderungsanträgen im parlamentarischen Verfahren haben wir Freie Demokraten versucht, den Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen verfassungsfest zu machen. Leider war die GroKo nicht dazu nicht bereit. Mit diesem unausgegorenen Gesetzentwurf verspielt die Koalition wichtiges Vertrauen in der Pandemiebekämpfung. Deshalb haben die FDP-Fraktion und ich das Gesetz in der vergangenen Woche abgelehnt. Mit einem bundesweiten 7-Stufen-Plan haben wir Freie Demokraten längst eine bessere Alternative zur Bewältigung der Pandemie vorgelegt.“