Zwangsoutings durch das Auswätige Amt
Anwälte des Auswärtigen Amts haben offenbar homo- und bisexuelle Asylbewerber in ihren Herkunftsländern geoutet – obwohl dort lange Inhaftierungen oder gar die Todesstrafe drohen. Jens Brandenburg, LSBTI-politischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion erklärt dazu:
„In 69 Ländern weltweit ist Homosexualität strafbar, teilweise sogar von der Todesstrafe bedroht. Das ist keine Lappalie. Wenn deutsche Behörden oder von ihnen beauftragte Vertrauensanwälte Asylsuchende in ihren Herkunftsstaaten outen, kann das Leben kosten. Ein solches Zwangsouting gefährdet auch das persönliche Umfeld der Asylbewerber. Wer sich deutschen Behörden anvertraut, muss sich darauf verlassen können, damit nicht das eigene Leben oder Freunde und Familie in der Heimat zu gefährden.
Es geht offensichtlich nicht nur um Einzelfälle. Die Zwangsoutings sind ein systematisches Problem, für das bisher niemand die Verantwortung übernimmt. Die Bundesregierung darf die ungewollten Outings nicht länger kleinreden. Sie sind verfassungswidrig und ein menschenrechtspolitischer Skandal. Das BAMF und das Auswärtige Amt müssen die Vorfälle endlich umfassend aufarbeiten und sicherstellen, dass so vertrauliche Informationen gar nicht erst in die Herkunftsstaaten gelangen. Es ist erschreckend, wie leichtfertig deutsche Behörden so brisante Informationen bisher freigegeben haben.“